Steuer einfach
Für Österreich: vereinfachte Erklärungen und Berechnungen zur Orientierung – keine Steuerberatung.

Steuererklärung und Gründung in Österreich – einfach erklärt.

Kostenlos für Selbstständige in Österreich: der Ablauf, die wichtigsten Fragen und alle Begriffe einfach erklärt. Mit dem persönlichen Check siehst du genau die Felder und Schritte, die für dich gelten – mit deinen eigenen Zahlen, Ausfüllzettel, Rücklagenplan und Fristen-Erinnerung.

Alles an einem Ort statt auf vielen verschiedenen Websites: Gründung, laufende Zahlen, Fristen und Steuererklärung.

Deine Daten bleiben bei dir gespeichert – kein Konto, keine Cloud.

So läuft die Steuererklärung in Österreich ab

Der allgemeine Ablauf für Einzelunternehmer – kostenlos und für alle gleich.

  1. Belege für das ganze Jahr sammeln

    Alle Rechnungen an Kunden, alle bezahlten Rechnungen und die Kontoauszüge. Es zählt das Jahr, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist.

  2. Klären, ob du bist

    Entscheidend ist dein im Jahr. Liegt er bei höchstens 55.000 € brutto, giltst du in der Regel als . Davon hängt ab, ob du Beträge mit oder ohne Umsatzsteuer aufschreibst.

  3. Summen den Feldern zuordnen

    Deine Einnahmen und Betriebsausgaben gehören in bestimmte Felder () der E1a-K. Welche Felder für dich gelten und was genau hineinkommt, zeigt dir der persönliche Check.

  4. In FinanzOnline anmelden

    Auf finanzonline.bmf.gv.at mit ID Austria. Unter „Erklärungen“ wählst du die E1 und als Beilage die E1a-K – sie passt, wenn deine Betriebseinnahmen ohne Anlagenverkäufe höchstens 55.000 € (Nettosystem) bzw. 66.000 € (Bruttosystem) betragen. Sonst nimm die längere E1a.

  5. Bis 30. Juni abschicken

    Elektronisch hast du bis 30. Juni des Folgejahres Zeit, auf Papier bis 30. April. Mit Steuerberater meist länger.

  6. Bescheid prüfen und Geld zurücklegen

    Nach dem Abschicken kommt der mit Nachzahlung oder Gutschrift. Danach rechnet auch die SVS nach – lege dafür rechtzeitig Geld zur Seite.

Bonus für GründerDu gründest gerade? Die Schritte zur Unternehmensgründung in ÖsterreichWo du dich melden musst und bis wann – in 7 Schritten. Wenn du schon ein Unternehmen hast, kannst du das überspringen.

Für Einzelunternehmer in Österreich, ohne GmbH. Die Reihenfolge passt für die meisten; je nach Branche kann etwas dazukommen. Freie Berufe mit eigener Kammer (z. B. Ärzte, Anwälte) haben eigene Regeln – die sind hier nicht abgedeckt.

  1. Klären: Gewerbe oder Neue Selbständige?

    Brauchst du für deine Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung – etwa für Handel, Handwerk oder viele Dienstleistungen? Dann gelten für dich die Schritte „Mit Gewerbe“. Arbeitest du ohne Gewerbe selbständig, zum Beispiel als Vortragende, Künstler oder Journalistin, bist du „Neue Selbständige“ – dann gelten die Schritte „Ohne Gewerbe“.

    Wo: WKO Gründerservice – kostenlose BeratungFrist: vor dem Start

  2. Beraten lassen und Gebühren sparen (NeuFö)

    Nach einem Beratungsgespräch wird dir das Formular NeuFö 2 bestätigt. Damit zahlst du keine Gebühren und Verwaltungsabgaben, die direkt durch die Gründung entstehen – und wenn du Mitarbeiter einstellst, eine Zeit lang weniger Lohnnebenkosten. Leg das Formular rechtzeitig bei den Stellen vor, bei denen sonst Gebühren anfallen.

    Wo: Mit Gewerbe: WKO Gründerservice · Ohne Gewerbe: SVSFrist: am besten vor den Anmeldungen

5 weitere Schritte im persönlichen Check

  1. Gewerbe anmelden
  2. Bei der Sozialversicherung (SVS) melden
  3. Beim Finanzamt die Betriebseröffnung melden
  4. Umsatzsteuer klären: oder nicht?
  5. Von Anfang an: Belege, Kassa, Mitarbeiter

Im Abo bekommst du alle Schritte als Checkliste zum Abhaken – nur die, die für dich gelten, mit deinen persönlichen Fristen.

Zum persönlichen Check

Im Jahr darauf kommt deine erste Einkommensteuererklärung – der Ablauf steht oben.

Quellen: USP, WKO Gründerservice, SVS und BMF, zuletzt geprüft im Oktober 2026. Nur zur Orientierung – im Zweifel hilft das Gründerservice kostenlos.

Gratis-Rechner

Wie viel Steuer und SVS kommt auf dich zu?

Für Selbstständige in Österreich: Gib deinen erwarteten Jahresgewinn ein und sieh sofort, mit wie viel Einkommensteuer und SVS-Beiträgen du ungefähr rechnen musst.

€
Einnahmen minus Ausgaben, vor Abzug der SVS-Beiträge.

Häufige Fragen

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Als Selbstständiger in der Regel ja – vor allem, wenn dein Einkommen über der Steuerfreigrenze liegt oder wenn du neben einem Gehalt mehr als 730 € im Jahr dazuverdienst. Und immer, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert.
Brauche ich als Kleinunternehmer auch eine Umsatzsteuererklärung?
Nein. Bis 55.000 € Umsatz brauchst du keine Umsatzsteuererklärung, außer das Finanzamt fordert dich dazu auf.
Muss ich Belege mitschicken?
Nein. Du schickst nur die Summen pro Feld. Die Belege bewahrst du mindestens 7 Jahre auf, falls das Finanzamt nachfragt.
Bis wann muss ich abgeben – und was, wenn ich es nicht schaffe?
Elektronisch bis 30. Juni, auf Papier bis 30. April des Folgejahres. Wenn es knapp wird, kannst du beim Finanzamt um Fristverlängerung ansuchen. Mit Steuerberater gelten meist längere Fristen.
Was passiert nach dem Abschicken?
Du bekommst einen : entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift. Gleichzeitig legt das Finanzamt deine für die nächsten Quartale fest. Die SVS bekommt deine Zahlen automatisch und rechnet ihre Beiträge nach.
Was, wenn ich einen Fehler gemacht habe?
Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen – direkt in FinanzOnline. Bemerkst du den Fehler später, wende dich ans Finanzamt; oft gibt es dann noch eine Möglichkeit zur Korrektur.
Ich habe Verlust gemacht – muss ich trotzdem abgeben?
Ja, und es kann sich sogar lohnen: Ein Verlust kann mit anderen Einkünften im selben Jahr, etwa einem Gehalt, verrechnet werden.
Handy oder Auto nutze ich auch privat – was nun?
Nur der betriebliche Anteil zählt als Betriebsausgabe. Schätze ihn nachvollziehbar, zum Beispiel 60 % beim Handy, und halte fest, wie du darauf kommst.
Kirchenbeitrag und Spenden – wo trage ich die ein?
Meist gar nicht: Kirche und begünstigte Organisationen melden sie automatisch ans Finanzamt.
Ich habe keine ID Austria – was jetzt?
Du kannst die ID Austria bei einer Registrierungsbehörde beantragen, etwa bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Oder du gibst die Erklärung auf Papier ab – dann gilt der 30. April.
Brauche ich einen Steuerberater?
Pflicht ist das keiner. In einfachen Fällen kannst du die Erklärung selbst machen. Bei den Themen unten ist ein Steuerberater aber sinnvoll.

Hier fragst du besser einen Steuerberater

  • Du verkaufst oder schließt dein Unternehmen.
  • Du hast Einnahmen aus dem Ausland.
  • Du vermietest zusätzlich eine Wohnung oder hast Kapitalerträge im Betrieb.
  • Du willst den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen.
  • Du arbeitest über eine Gesellschaft (OG, KG, GmbH).
  • Du willst die Art der Gewinnermittlung wechseln.

Diese Termine solltest du kennen

Die zur ist am 15. fällig, die am letzten Tag des Monats – beides vierteljährlich. Fällt ein Termin des Finanzamts auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag; die Daten unten sind schon angepasst.

Jährlich kommen dazu: der 30. Juni für die Einkommensteuererklärung über FinanzOnline (auf Papier der 30. April) und der 30. September – bis dahin kannst du beantragen, die fürs laufende Jahr herabzusetzen.

Die Wörter in diesem Guide

Jedes Wort hat hier genau eine Bedeutung. Tippe ein unterstrichenes Wort an, um die Erklärung zu sehen.

So hängen die Begriffe zusammen

−=
−=
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Umsatz
Die Summe aller Rechnungen an deine Kunden in einem Jahr. Wichtig für die Kleinunternehmergrenze.
Einnahmen
Das Geld, das in einem Jahr tatsächlich bei dir angekommen ist – auf dem Konto oder bar. Im Formular heißen sie Betriebseinnahmen.
Betriebsausgaben
Alles, was du in einem Jahr für dein Unternehmen bezahlt hast. Es zählt der Tag der Zahlung.
Gewinn
Einnahmen minus Betriebsausgaben.
Freibetrag
Ein Teil vom Gewinn, auf den keine Steuer anfällt. Der Grundfreibetrag ist 15 % der ersten 33.000 € Gewinn.
Steuerpflichtiges Einkommen
Was nach Abzug der Freibeträge übrig bleibt. Darauf wird die Einkommensteuer berechnet.
Einkommensteuer
Die Steuer auf dein steuerpflichtiges Einkommen. Sie steigt stufenweise von 0 % bis 55 %.
SVS-Beiträge
Deine Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen: Pension, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge.
Pauschale
Ein fixer Betrag oder Prozentsatz, der statt der echten Kosten abgezogen wird. Dafür brauchst du keine Einzelbelege.
Kleinunternehmer
Wer im Jahr höchstens 55.000 € Umsatz (brutto) hat, muss keine Umsatzsteuer verrechnen.
Kennzahl
Die vierstellige Nummer eines Felds im Formular, zum Beispiel 9040.
Vorauszahlung
Steuer fürs laufende Jahr, die das Finanzamt jedes Quartal vorab verlangt.
Bescheid
Das Schreiben des Finanzamts mit dem Ergebnis deiner Steuererklärung.